Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ter­min­stor­nie­run­gen

Bereits ver­ein­bar­te Ter­mi­ne kön­nen bis 24 Stun­den vor dem Ter­min kos­ten­los stor­niert wer­den. Bei nicht recht­zei­tig abge­sag­ten Ter­mi­nen mit Selbst­zah­ler-Leis­tun­gen (ästhe­ti­sche Behand­lun­gen) wer­den die Hälf­te der Behand­lungs­kos­ten und für alle ande­ren Leis­tun­gen CHF 100.- in Rech­nung gestellt.

Bei einer Ter­min­ab­sa­ge kon­tak­tie­ren Sie uns bit­te aus­schliess­lich über Tele­fon (kei­ne Sprach­nach­rich­ten), E‑Mail oder WhatsApp.

 

Kran­ken­kas­sen­ab­rech­nung

Swiss Der­ma Cli­nic AG rech­net grund­sätz­lich direkt mit der Kran­ken­kas­se ab, wobei die Rech­nungs­da­ten elek­tro­nisch via cura­LI­NE ver­sen­det wer­den. Assu­ra Ver­si­cher­te erhal­ten in jedem Fall einen Rück­for­de­rungs­be­leg zur Ein­rei­chung an die Krankenkasse.

 

Selbst­zah­ler­leis­tun­gen/-Kos­me­tik­pro­duk­te/-Medi­ka­men­te

Für Selbst­zah­ler-Leis­tun­gen, wie zum Bei­spiel ästhe­ti­sche Behand­lun­gen, nicht-kas­sen­pflich­ti­ge Kos­me­ti­ka oder Medi­ka­men­te, ist die Zah­lung direkt nach der Behand­lung gegen Quit­tung erfor­der­lich. Wir akzep­tie­ren Bar­geld, Debit- u. Kre­dit­kar­ten sowie Twint.

 

Mah­nun­gen / Zahlungsverzug

Rech­nun­gen sind inner­halb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezah­len. Ab der zwei­ten Mah­nung wird eine Mahn­ge­bühr von CHF 30 erhoben.

Wir über­ge­ben nach zwei schrift­li­chen Mah­nun­gen die Rech­nungs­for­de­rung zu einem Inkas­so­dienst­leis­ter. Die Kos­ten für Bear­bei­tungs­ge­büh­ren von INKAS­SO­Med kön­nen Sie über die­sen Link erfah­ren www.payfair.ch. Zum Zwe­cke der Bonitätsprüfung oder Adres­su­che kön­nen Ihre Per­so­nen­da­ten an die Inkas­so­Med AG / Intrum AG wei­ter­ge­lei­tet und dort gespei­chert werden.

 

Preis­an­pas­sun­gen

Wir behal­ten uns das Recht vor, die Prei­se für unse­re Leis­tun­gen, Pro­duk­te und Medi­ka­men­te anzu­pas­sen. Es gilt der zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses aus­ge­wie­se­ne Preis. Die aktu­el­len Prei­se sind auf unse­rer Web­site ersichtlich.

 

Gut­schei­ne

Unse­re Gut­schei­ne sind 2 Jah­re ab Aus­stel­lungs­da­tum gül­tig und kön­nen nicht bar aus­be­zahlt werden.

 

Patientenaufklärung/Einverständniserklärung

Vor vie­len Ein­grif­fen, The­ra­pien und Behand­lun­gen ist eine Pati­en­ten­auf­klä­rung erfor­der­lich. Die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung muss vom Pati­en­ten unter­schrie­ben und spä­tes­tens unmit­tel­bar vor der Behand­lung bei uns vor­ge­legt wer­den. Ohne die­se Unter­schrift kön­nen wir aus recht­li­chen Grün­den kei­ne Ein­grif­fe, The­ra­pien oder Behand­lun­gen durchführen.

 

Ver­trags­part­ner

Ver­trags­part­ner der Pati­en­ten ist aus­schliess­lich die Swiss Der­ma Clinic.

 

Gerichts­stand / Anwend­ba­res Recht

Für Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag sind die ordent­li­chen Gerich­te des Kan­tons Zürich zustän­dig. Der aus­schliess­li­che Gerichts­stand ist unser Geschäfts­sitz. Es ist schwei­ze­ri­sches Recht, ins­be­son­de­re die Arti­kel 394 ff. des schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­rechts über den Auf­trag, anwendbar.

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