Krätze (Skabies)

Die Krät­ze, medi­zi­nisch Ska­bies genannt, ist eine hoch anste­cken­de Haut­er­kran­kung, die durch die Krätz­mil­be Sar­c­op­tes sca­bi­ei ver­ur­sacht wird. Die­se para­si­tä­re Erkran­kung kommt welt­weit vor und betrifft Men­schen aller sozia­len Schich­ten. Die Über­tra­gung erfolgt fast aus­schließ­lich durch direk­ten, län­ge­ren Haut-zu-Haut-Kon­takt mit einer infi­zier­ten Per­son. Beson­ders anste­ckend ist inten­si­ver kör­per­li­cher Kon­takt wie beim Geschlechts­ver­kehr oder Kuscheln. Auch in Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen kann es zu Über­tra­gun­gen kom­men. Die weib­li­che Krätz­mil­be gräbt sich in die obers­te Haut­schicht ein und legt dort Eier ab. Die­se Mil­ben­gän­ge sind cha­rak­te­ris­tisch für die Erkran­kung. Die Inku­ba­ti­ons­zeit beträgt bei Erst­in­fek­ti­on zwei bis sechs Wochen. Das Haupt­sym­ptom ist inten­si­ver Juck­reiz, der nachts und in Bett­wär­me deut­lich zunimmt. Auf der Haut zei­gen sich cha­rak­te­ris­ti­sche Mil­ben­gän­ge als fei­ne, röt­lich-bräun­li­che Lini­en. Bevor­zug­te Stel­len sind die Fin­ger­zwi­schen­räu­me, Hand­ge­len­ke, Ach­sel­höh­len, Bauch­na­bel-Regi­on, Geni­tal­be­reich und bei Säug­lin­gen auch Kopf und Fuß­soh­len. Durch Krat­zen ent­ste­hen zusätz­lich Kratz­spu­ren und es kann zu bak­te­ri­el­len Super­in­fek­tio­nen kom­men. Die Dia­gno­se erfolgt kli­nisch und kann durch mikro­sko­pi­schen Nach­weis der Mil­ben, Eier oder Kot gesi­chert wer­den. Die Behand­lung erfolgt mit anti­pa­ra­si­tä­ren Medi­ka­men­ten. Am häu­figs­ten wird Per­me­th­rin-Creme ver­wen­det, die auf den gesam­ten Kör­per auf­ge­tra­gen und nach acht bis zwölf Stun­den abge­wa­schen wird. Die Behand­lung soll­te nach einer Woche wie­der­holt wer­den. Alter­na­tiv kann Iver­mec­tin als Tablet­te ein­ge­nom­men wer­den. Wich­tig ist die Mit­be­hand­lung aller Haus­halts­mit­glie­der und engen Kon­takt­per­so­nen. Klei­dung und Bett­wä­sche soll­ten bei min­des­tens 60 Grad gewa­schen wer­den. Bei Auf­tre­ten von Krät­ze in Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen besteht Meldepflicht.

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